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Aktuelle Meldungen zum Thema Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
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EuGH Urteil zum Unisex Tarif in der privaten Krankenversicherung
Für viele Versicherungsgesellschaften war das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Unisextarif eine herbe Niederlage. Denn, so der EuGH, dürfte es...
Apotheken verlangen Nachzahlung für Medikamente
Für viele schwerkranke Krebspatienten dürfte die Meldung ein Schock sein. Denn bundesweit fordern Apotheken für bereits bezahlte Medikamente ein nachträgliche...
Hohe chemische Belastung bei vielen Schwangeren
US-Forscher haben im Körper bei schwangeren Frauen einen regelrechten Chemie-Koktail nachgewiesen. Die US amerikanischen Forscher haben hierbei gezielt nach...
Einigung auf Verhandlungen zwischen Hausärzten und Kassen
München (dapd-bay). So langsam kommt Bewegung in den mittlerweile festgefahrenen Konflikt zwischen den Krankenkassen und den niedergelassenen Hausärzten. Bei...

Die Ansprüche auf Versicherungsleistungen können jedoch weder abgetreten noch verpfändet werden. Die in ausländischer
Währung entstandenen Krankheitskosten werden in Euro umgerechnet. Wird eine der genannten Vorschriften verletzt, so ist die Private Krankenversicherung nach Angabe des
im § 6 Abs. 1 VVG genannten Voraussetzungen von der Leistungsverpflichtung entbunden, wenn der Vertragspartner von seinem sechsmonatigen Kündigungsrecht
innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden Gebrauch macht.
Für Zahnbehandlung werden die Leistungen zum Teil mit und zum Teil ohne zeitliche Begrenzung durch die Private Krankenversicherung vereinbart. Außerdem bestehen oft Summenbegrenzungen entweder
für die gesamte Vertragsdauer oder für die ersten Versicherungsjahre. Zahnersatz sind prothetische Leistungen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Reparatur von
Zahnersatz, Aufbisshilfen und Schienen. Die Private Krankenversicherung Leistung wird nur bei vorheriger schriftlicher Zusage erbracht.
Bei Arbeitsunfähigkeit wird teilweise Tagegeld während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie während der Rehabilitationsmaßnahmen gewährt; daran sind
unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Zusatzleistungen im Todesfall betreffen die Bereitstellung einer festen Summe.
Versicherungsfähig sind Personen, die eine Krankheitskostenvollversicherung, eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung
vereinbart haben.


