EuGH Urteil zum Unisex Tarif in der privaten Krankenversicherung

Für viele Versicherungsgesellschaften war das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Unisextarif eine herbe Niederlage. Denn, so der EuGH, dürfte es...

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EuGH Urteil zum Unisex Tarif in der privaten Krankenversicherung

EuGH Urteil zum Unisex Tarif in der privaten KrankenversicherungFür viele Versicherungsgesellschaften war das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Unisextarif eine herbe Niederlage. Denn, so der EuGH, dürfte es zwischen den Geschlechtern keine Unterschiede in den Preisen geben. Vor allem in der KFZ-Versicherung, der privaten Rentenversicherung, aber auch für die Private Krankenversicherung werden die anfallenden Beiträge geschlechtsbezogen ermittelt. So zahlen zum Beispiel Frauen in der KFZ Versicherung erheblich niedrigere Beiträge als Männer und umgekehrt zahlen Frauen in der privaten Krankenversicherung und privaten Rentenversicherung viel höhere Beiträge, als Männer. Doch nun sollen einheitliche Preise für Männer und Frauen festgesetzt werden. Diese Ungleichbehandlung zur Beitragsbestimmung wurde nun durch den Unisextarif aufgehoben. Diese Entscheidung stösst bei den Versicherern auf völliges Unverständnis und Empörung. So verursachen beispielsweise Frauen erheblich weniger Verkehrsunfälle als Männer, aber umgekehrt gehen Frauen häufiger zum Arzt, was wiederum die Kosten für die privaten Versicherer steigen lässt. Jetzt sollen also die Beiträge für beide Geschlechter zum Beispiel in der PKV gleich bemessen werden? Aber auch hier werden sich die privaten Krankenversicherer eine Lösung einfallen lassen. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Beitragsbemessung in Risikogruppen anzulegen, wie dies bereits in der KFZ Versicherung der Fall ist.

Wäre ein gebietsabhängiger Zuschlag eine Alternative?
Es wäre zumnidest ein Ansatz, die PKV Beiträge nach Bundesgebieten und anderen Risikobereichen zu untergliedern, wie es diese bereits in der KFZ Versicherung gibt. Denn gerade in Großstädten sind die Möglichkeiten für Privatpatienten erheblich einfacher sich durch Fachärzte behandeln zu lassen wesentlich einfacher, als auf dem Land. Die Versicherungen demmentieren, daß eine solche Aufteilung schwer realisierbar wäre. Nicht ganz unbegründet, denn wie verhält es sich, wenn der privat Versicherte vom Land in die Großstadt zieht, oder umgekehrt? Muß dieser dann auch mit höheren Beiträgen seiner Krankenversicherung rechnen? Das Prinzip der aktuellen Beitragszumessung, also der geschlechtsspeziefischen sei hier schon eine gute Lösung.

Trotz allem, auch wenn die Versicherer sich jetzt gegen dieses Urteil auflehnen, werden diese über kurz oder lang eine Lösung finden müssen und diese auch finden. Denn Proteste seitens der Versicherer gab es in der Vergangenheit bereits öfter bei ähnlichen Entscheidungen wie zum Beispiel im 2006, als der Einheitstarif zur Riester Rente seitens des Bundestages beschlossen wurde.


Dieser Beitrag behandelt das Thema EuGH Urteil zum Unisex Tarif in der privaten Krankenversicherung.

Autor: Administrator der Webseite: Private Krankenversicherung am: 16.04.2011




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