Continentale Private Krankenversicherung

Bedarfsgerechten Versicherungsschutz, sowie ein umfangreiches Angebot zu niedrigen Beiträgen erhalten Sie durch die Continentale Private Krankenversicherung.

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Neben Top Leistungen und günstigen Beiträgen bietet die Private Krankenversicherung darüberhinaus einen erstklassigen Kundenservice.

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Continentale Private Krankenversicherung

Neben niedrigen Beiträgen sollte immer eine bedarfsgerechte Gestaltung für seinen Versicherungsschutz im Vordergrund stehen. Die Continentale bietet Ihnen beides, eine innovative Tarifgestaltung, die sich ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen richtet, sowie einen hohes Maß an Flexibilität in der Beitragsgestaltung, welche sich zielgerichtet nach den persönlichen Prioritäten des Versicherungsnehmers richtet. Insbesondere mit zunehmendem Alter erwartet jeder eine anpassungsfähigen Leistungsumfang. Auch hierfür bietet die Continentale Private Krankenversicherung ein umfangreiches Angebot, welches Ihnen ermöglicht, schon in jungen Jahren Rücklagen zu bilden. Die Tarife im einzelnen,
Continentale Private Krankenversicherung Continentale Tarif COMFORT (100% Kostenübernahme ärtztliche Behandlung inkl. Heilpraktiker u. Zahnbehandlung, für Arznei- und Hilfsmittel, Brillen, u.v.w. 80% Erstattung Zahnersatz, Implantate sowie eine Reihe frei konfigurierbarer Zusatzleistungen.)
Continentale Private Krankenversicherung Continentale Tarif ECONOMY (100% Kostenübernahme ärtztliche Behandlung inkl. Heilpraktiker u. Zahnbehandlung, für Arznei- und Hilfsmittel, Brillen, u.v.w. 60% Erstattung Zahnersatz, Implantate sowie eine Reihe frei konfigurierbarer Zusatzleistungen.)
Continentale Private Krankenversicherung Continentale Tarif GS1PLUS (100% Kostenübernahme ärtztliche Behandlung inkl. Heilpraktiker u. Zahnbehandlung, für Arznei- und Hilfsmittel, Brillen, u.v.w. 75% Erstattung Zahnersatz, Implantate sowie eine Reihe frei konfigurierbarer Zusatzleistungen.)

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Continentale Private Krankenversicherung

Continentale Private Krankenversicherung Die Private Krankenversicherung bietet als Leistung freie Arztwahl unter den in Deutschland niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten. Heilpraktikerkosten im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes werden erstattet, soweit im Tarif eingeschlossen. Freie Wahlmöglichkeit besteht unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern. Von den genannten Behandlern müssen die Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandmittel verordnet werden. Arzneimittel müssen aus der Apotheke bezogen werden. Die Kostenerstattung durch die Continentale Private Krankenversicherung für stationäre Behandlungen in gemischten Anstalten ist damit abhängig von der vor Behandlungsbeginn durch den Versicherer gegebenen Kostenübernahme. Gemischte Anstalten sind Krankenanstalten, die auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen. Die Versicherer leisten bei medizinischer Notwendigkeit, teilweise vorbehaltlich einer Entscheidung im Einzelfall. Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie kann eine Kostenerstattung zwischen 50 bis 100 Prozent gewählt werden. Gerade in diesem Bereich gibt es eine Vielzahl verschiedenster Tarife. Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen Versicherungsvertrag unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Bei einer ambulanten Behandlung durch Privatärzte ohne Kassenzulassung besteht in der GKV kein Leistungsanspruch auf Kostenerstattung. Da nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften erhöhte Rechnungsbeträge erstatten, muss der Versicherte den sicheren Weg beschreiten und sich mit seinem Versicherer abstimmen.

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